Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen - AGB als PDF [16 KB]
Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens (nachfolgend auch Lizenzgeber genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend auch Lizenznehmer genannt) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Bedingungen
Unsere Software wird ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Spätestens mit dem Download bzw. der Installation der Software gelten diese Bedingungen als angenommen.
Nutzungsumfang
Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software nur in der von ihm erworbenen Anzahl von Lizenzen zu nutzen. Nutzung der Software ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Wenn es zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist, ist dem Lizenznehmer das Anfertigen von Kopien zu Sicherungszwecken erlaubt. Die Sicherungskopie darf nur zur Wiederherstellung einer im Rahmen des Lizenzvertrages zulässigen Nutzung verwendet werden. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder abgeleitete Werke zu erstellen.
Softwaretest und Gewährleistungen
Eine allgemeine Funktionsgarantie für Software wird nicht gegeben. Der Lizenznehmer ist verpflichtet vor dem Kauf der Software zu prüfen, ob die Software auf seinem / seinen Computer(n) ordnungsgemäß funktioniert, oder ob Inkompatibilitäten auftreten die zu einer gänzlichen oder teilweisen Fehlfunktion der Software führen. Aufgrund der Vielfalt von verschiedenen Computerarten, Gerätetreibern, Betriebssystemen sowie Betriebssystemversionen kann die Einsatzfähigkeit der Software des Lizenzgebers auf Systemen nicht garantiert werden - auch nicht auf Systemen, welche die angegebenen Anforderungen der Software scheinbar erfüllen.
Weitergabe der Software
Das Nutzungsrecht an der Software kann der Lizenznehmer nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung vom Lizenzgeber und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen. Die Vermietung der Software ist ausdrücklich untersagt.
Inhaberschaft an Rechten
Die Software und die zugehörigen Dokumentationen, welche in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, sind urheberrechtlich geschützt. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software und den Dokumentationen vor. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um missbräuchliche Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch den Lizenznehmer und über den Lizenznehmer in den Besitz der Software gelangt sind, zu unterbinden. Software oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Lizenzgebers; der Lizenznehmer erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Änderungen und Aktualisierungen
Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Software zu aktualisieren oder zu revidieren. Nach Verfügbarkeit einer Produktaktualisierung hat der Lizenznehmer als registrierter Nutzer, das Recht, diese vom Lizenzgeber zum von ihm angegebenen Preis zu beziehen.
Rechte Dritter
Die im Produkt genannten Softwarebezeichnungen sowie Markennamen der jeweiligen Firmen unterliegen im allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz.
Sonstige Bestimmungen
Um einem Datenverlust vorzubeugen, weist der Lizenzgeber ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation von neuer Software grundsätzlich eine Sicherung der Daten des Lizenznehmers erfolgen muss. Dies gilt ebenfalls für die Installation der vom Lizenzgeber entwickelten Software. Darüber hinaus sind der Nutzungshäufigkeit entsprechend regelmäßig Datensicherungen durchzuführen.
Preisgültigkeit
Die in den Programmen angegebenen Preise sind die zur Zeit des Erscheinens der Programmversion gültigen Preise. Bindend ist grundsätzlich der aktuelle Preis.
Alle angegebenen Preise verstehen sich für Privatnutzer, sofern nichts anderes verkündet. Preise für die gewerbliche Nutzung und Nutzung an öffentlichen Einrichtungen sind separat ausgewiesen oder können angefragt werden. Händler erhalten auf Anfrage für zum Wiederverkauf vorgesehene Software gesonderte Marge. Produkte, die zum Privatpreis verkauft werden, dürfen nicht gewerblich genutzt werden. Irrtümer sind vorbehalten.
Alle in den Angeboten und Preislisten des Lizenzgebers genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, Bruttopreise.
Freischaltung (Registrierung)
Die Freischaltung oder Lieferung erfolgt schnellstmöglichst durch den Lizenzgeber. Ab der Übermittlung eines Registrierungsschlüssel bzw. Freischaltcodes an den Lizenznehmer, welcher dem Zweck der Umwandlung einer Probeversion in eine Vollversion dient, gilt die Software als entsiegelt.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Lizenzgeber ist bei Verstößen aus diesem Vertrag berechtigt, jederzeit das erteilte Nutzungsrecht zu widerrufen. Bei Widerrufung des Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Programme, einschließlich der Dokumentation, oder sonstiger Materialien zu zerstören bzw. diese kostenfrei an den Vertragshändler zurückzusenden.
Wird dem Lizenznehmer während der Gewährleistungszeit das Nutzungsrecht des Programms durch Dritte untersagt, gibt dieser dem Lizenzgeber die Gelegenheit, die Software so zu ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt und dadurch der Untersagungsgrund entfällt.
Auftragsstornierung
Eine Stornierung der Bestellung durch den Lizenznehmer ist ausschließlich bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis zu welchem noch keine Auslieferung der bestellten Software bzw. eines Freischaltschlüssels an den Lizenznehmer durch den Lizenzgeber erfolgte. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und gilt als angenommen, sobald der Lizenznehmer hierüber eine schriftliche Bestätigung vom Lizenzgeber erhalten hat. Sind bei der Bearbeitung der Bestellung bis zum Eintreffen der Stornierung der Bestellung bereits Kosten entstanden, so trägt diese der Lizenznehmer.
Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Lizenznehmer die dem Lizenzgeber entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 5,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,- zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung ist der Lizenzgeber berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Lizenznehmer zu ersetzen hat.
Gültigkeit
Mit der Bestellung einer Software werden diese ABG im vollem Umfang akzeptiert und anerkannt. Werden die AGB nicht anerkannt und akzeptiert so ist eine Bestellung ausgeschlossen. Die AGB sind uneingeschränkt und auf unbestimmte Zeit gültig. Es gilt österreichisches Recht.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenerer Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Schärding.
Stand: 10.10.2007
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Katharina Schwingenschlögl
Hofötzer Straße 28
4783 Wernstein am Inn
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